Impfungen in der Apotheke
Dieses Angebot soll keineswegs eine Konkurrenz zu den niedergelassenen Ärzten darstellen, sondern es ist der Versuch, ein niederschwelliges Impfangebot anzubieten, um mehr Menschen als bisher vom Nutzen einer Schutzimpfung zu überzeugen und die Impfbereitschaft durch ein zusätzliches Impfangebot in den Apotheken vor Ort zu steigern.
Damit soll erreicht werden, das die Impfquote in der Bevölkerung erhöht wird. Bislang sind in der älteren Bevölkerung gerade einmal 35% der Menschen gegen die Grippe geimpft; laut Weltgesundheitsorganisation sollten es 75% sein.
Auch wir sind mit unserer Apotheke in Gütersloh Teil dieses Modellversuchs und haben uns durch theoretische und praktische Schulungen darauf vorbereitet. Gerne bieten wir Ihnen ab sofort Coronaschutzimpfungen und Grippeschutzimpfungen in der Apotheke nach vorheriger Terminabsprache an.
Darüber hinaus werden Impfungen nicht durchgeführt bei
- schweren akuten Erkrankungen
- Vorliegen eines fieberhaften Infekts mit einer Körpertemperatur von mehr als 38,5°C
- Überempfindlichkeit gegen Bestandteile des Impfstoffes
Auch in folgenden Fällen werden Impfungen in der Apotheke nicht durchgeführt:
- bei allergischen Reaktionen, hohem Fieber oder anderen ungewöhnlichen Reaktionen nach einer früheren Impfung
- einem geplanten operativen Eingriff innerhalb der nächsten 3 Tage
- bei Patient*innen unter Therapie mit blutgerinnungshemmenden Arzneimitteln, z.B. Marcumar
- in der Schwangerschaft
- bei Verdacht auf eine SARS-CoV-2-Infektion
- innerhalb von zwei Wochen vor oder nach einer Covid-19-Impfung
Coronaschutzimpfung Voraussetzungen für den Patienten
- Mindestens 12 Jahre alt Anspruch nach § 1 Corona-Impfverordnung (CoronaImpfV) [6]
- Personen, die in der Bundesrepublik Deutschland in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung versichert sind
- Personen, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland haben
- Personen die in der Bundesrepublik Deutschland in medizinischen Einrichtungen regelmäßig behandelt, betreut oder gepflegt werden bzw. selbst tätig sind
- In der Bundesrepublik Deutschland Beschäftigte einschließlich Seeleute, die an Bord eines Schiffes beschäftigt sind, das nicht in einem deutschen Seehafen liegt oder in deutschen Binnengewässern oder auf deutschen Binnenwasserstraßen verkehrt
- Personen, die nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 bis 5 CoronaImpfV in der bis zum 6. Juni 2021 geltenden Fassung anspruchsberechtigt waren
- Deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland können im Übrigen im Rahmen der Verfügbarkeit der vorhandenen Impfstoffe mit Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 versorgt werden
Grippeschutzimpfung Voraussetzungen für den Patienten
- und ein Mindestalter von 18 Jahren haben
Alle diese Fragen werden vorsorglich im Vorfeld einer Impfung mit dem Patienten geklärt.